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"Promotionsrecht für Fachhochschulen verwischt die Profile der Hochschularten und deren Aufgaben!"

U15-Vorsitzender Eitel: "Promotionsrecht für Fachhochschulen verwischt die Profile der Hochschularten und deren Aufgaben!"

News vom 18.03.2014


Gesetzgebungsverfahren in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie Planungsvorhaben in Hessen rücken das eigenständige Promotionsrecht von Fachhochschulen in die wissenschaftspolitische Diskussion. U15 plädiert ebenso wie die Gruppe der TU9 dafür, mit Fachhochschulen in kooperativen Promotionsverfahren zusammenzuwirken.


U15 spricht sich dafür aus, die bereits etablierten kooperativen Programme für besonders forschungsinteressierte und begabte Fachhochschulabsolventen auszubauen. Die bestehenden Programme z. B. in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen sind hervorragende Beispiele erfolgreicher Zusammenarbeit. Die Förderung des Nachwuchses, in der die Promotion von jungen Wissenschaftlern auf Basis erkenntnisgeleiteter wissenschaftlicher Qualifikation ein zentrales Element ist, ist die Aufgabe von Universitäten.


Der von den Unis in Deutschland promovierte Wissenschaftlernachwuchs genießt international einen herausragenden Ruf. Um diesen Ruf weiter auszubauen, muss die Nachwuchsförderung insgesamt weiterentwickelt werden. „Hierzu gehören auch die kooperativen Promotionskollegs mit den Fachhochschulen, z. B. im Bereich der Medizintechnik oder in der Informatik“, erklärt Bernhard Eitel, Vorsitzender von U15, nur so seien wissenschaftliche Qualität gesichert und könne dem wissenschaftlichen Nachwuchs Zugang zu begleitenden Weiterbildungsprogrammen der Universitäten gewährleistet werden.


U15 schlägt daher vor, die bereits erprobten Kooperationsmodelle  weiterzuentwickeln und exzellente Fachhochschulprofessoren enger in die universitären Strukturen einzubinden. „Wir haben in U15 bereits Modelle entwickelt, mit denen einzelne Kolleginnen und Kollegen aus den Fachhochschulen in die Verfahren direkt einbezogen werden können“, erläutert Peter-André Alt, stellvertretender Vorsitzender des Vereins. Die forschungsstarken Volluniversitäten können in Zukunft dazu beitragen, dass erstklassigen Absolventen von Fachhochschulen der Weg an die Universitäten offen steht. Das gilt für die Aufnahme in den Master und ebenso für die Eröffnung von Promotionsmöglichkeiten an der Universität.


Ein eigenes Promotionsrecht für Fachhochschulen lehnt U15 ab, da dieses die bestehenden, durchaus bewährten Formen der Arbeitsteilung zwischen den Hochschularten in Frage stellt.


Im Sinn einer leistungsfähigen und funktional arbeitsteiligen Wissenschaftslandschaft stehen wissenschaftsgeleitete Lehre und Grundlagenforschung im Zentrum des Leistungsportfolios der Universitäten. „Für die Qualitätssicherung in diesen Verfahren müssen ebenfalls weiterhin die Universitäten einstehen.“, stellt Peter-André Alt klar. U15 hat hierzu „Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis“ publiziert.


Kontakt:


presse@german-u15.de

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